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Die Sicherung und die Erhaltung des Arbeitsplatzes ist in den Zeiten von Hartz IV wichtiger denn je und sollte beim Erhalt einer Kündigung immer hinterfragt werden. Gleichzeitig ist es nicht nur in der jetzigen wirtschaftlichen Lage erforderlich, seine arbeitnehmerseitigen Rechte und Pflichten zu kennen.

Ich biete Ihnen meine langjährigen Erfahrungen im Bereich des Führens von

Kündigungsschutzklagen,

Lohnklagen,

sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte bei:

  • Umsetzungen,
  • fehlerhafter Eingruppierung (Tarifverträge)
  • arbeitgeberseitiger Weisungen,
  • Mobbing durch Kollegen oder durch den Arbeitgeber,
  • Urlaubsgewährung etc.,
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Vertretung des Betriebsrates, Fragen zum Umfang der Mitwirkung des Betriebsrates und bei Fragen der Gründung eines Betriebsrates

an.